Gründungsprozess einer Anbauvereinigung
Cannabis legal in Deutschland anbauen? Das wird entsprechend des aktuellen Gesetzesentwurf des Cannabisgesetzes unserer Bundesregierung noch in diesem Jahr möglich sein. Besonders attraktiv dürfte für viele Personen der gemeinschaftliche Eigenanbau in einem Cannabis Club sein. Das Hauptziel dieser Gemeinschaft besteht darin, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis in kontrollierten und begrenzten Mengen zu koordinieren. Der gemeinsame Anbau dient dazu, den persönlichen Verbrauch seiner Mitglieder zu decken. Besonderer Fokus liegt auf einer gemeinschaftlichen und jugendschutzkonformen Herangehensweise, um die Versorgung der Mitglieder mit Cannabis zu sichern, ohne dabei kommerzielle Interessen zu verfolgen. Solche Vereinigungen, besser bekannt als Cannabis Social Clubs, agieren bereits in Ländern wie Belgien und Spanien.
Inhaltsverzeichnis
1. Wahl der Organisationsform
Eine Anbauvereinigung kann gemäß § 1 Nr. 13 KCanG entweder in Form eines eingetragenen nicht wirtschaftlichen Vereins (e.V.) oder als eine eingetragene Genossenschaft (eG) organisiert sein. Während beide Organisationsformen Möglichkeiten bieten, gemeinsame Ziele zu verfolgen, unterscheiden sie sich in Bezug auf rechtliche Strukturen, Mitgliederanforderungen und wirtschaftliche Aktivitäten.
Im ersten Schritt müsst ihr euch folglich für eine der genannten Organisationsformen entscheiden und den damit verbundenen Gründungsprozess durchlaufen.
In aller Regel ist die Rechtsform des Vereins klar vorzugswürdig, da sich die Gründung und Verwaltung grundsätzlich einfacher, günstiger und zügiger gestaltet.
Gewinnorientiert dürfen beide Vereinigungen nicht agieren. Ein wirtschaftliche Tätigkeit und gewinnorientiertes Handeln kommt insoweit grundsätzlich aber über eine Betreibergesellschaft in Betracht.
2. Einhaltung des Rechtsrahmens
Als Betreiber eines Anbauvereins werdet ihr strenger staatlicher Regulierung unterliegen und mit einer Reihe an bürokratischen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Die erste größere Hürde, die es zu überwinden gilt, ist der Antrag auf Erlaubnis:
Wer in einem Cannabis Social Club als Anbauvereinigung gemeinschaftlich Cannabis anbauen und zum Eigenkonsum an seine Mitglieder weitergeben möchte, bedarf hierzu einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die konkreten Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind aus den § 11 ff. des Gesetzesentwurfs zum KCanG ersichtlich. Insbesondere sind die folgenden Anforderungen zu erfüllen und kontinuierlich zu gewährleisten:
• Die Vereinssatzung muss für Anbauvereinigungen spezifische Elemente aufweisen und rechtlich einwandfrei konzipiert sein;
• Die Anbauvereinigung muss Auflagen zu Jugendschutz und zur Prävention erfüllen. Sie muss insbesondere Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen, die über nachgewiesene Sachkenntnisse verfügen. Auch sind die Anbauvereinigungen verpflichtet mit der lokalen Suchtpräventions- oder Beratungsstelle zusammenzuarbeiten (§ 23 KCanG);
• Es gibt weitgehende Anforderungen an Qualitätssicherung (§ 18 KCanG), Dokumentation- und Mitteilungspflichten (§ 26 KCanG) sowie an Sicherung und Transport (§ 22 KCanG).
Erst nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Cannabis Social Club schriftlich oder elektronisch einen Antrag auf Erlaubnis und fügt sämtliche gemäß § 15 Abs. 4 KCanG notwendigen Angaben und Nachweise in deutscher Sprache hinzu.
Die Integration eines Verwaltungssystems ist hier eine sinnvolle Option, um langfristig Kosten, Frustration und Arbeitsaufwand gering zu halten sowie die gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich umzusetzen. Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht dauerhaft umgesetzt, droht der Entzug der erteilten Anbaulizenz.
3. Werbung und Anbauplanung
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ist nach § 6 KCanG ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und für die Anbauvereinigungen vorgesehen. Gegenwärtig gelten die Werbe- und Sponsoringverbote noch nicht, weil das KCanG noch nicht in Kraft getreten ist. Dementsprechend kann die zeitliche Phase bis zum Inkrafttreten noch genutzt werden, um eine Community aufzubauen und eure Anbauvereinigung bekannt zu machen.
Gemäß § 19 KCanG ist vorgesehen, dass Anbauvereinigungen an jedes Mitglied bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum weitergeben dürfen (bzw. bis zu 30 Gramm Cannabis an Mitglieder, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben). Damit ihr den voraussichtlichen Bedarf eurer Mitglieder decken könnt, erstellt ihr ein bedarfsorientiertes Anbaukonzept. Ausgangspunkt des Anbaukonzeptes eines Cannabis Social Clubs sollte die Wahl eines geeigneten Grundstückes bzw. Gebäudes sein. Die Auswahl der Flächen muss unter Berücksichtigung von Abstandsflächen zu Kinder- und Jugendeinrichtiungen erfolgen und mit dem geltenden Baurecht im Einklang stehen.
Neben ausreichender Energieversorgung sowie Anbaufläche sollte ein passendes Gebäude unbedingt ein auf Pflanzenzucht ausgerichtetes Klimasystem vorweisen. Die Möglichkeit während des Anbaus auf die Umweltbedingungen Einfluss nehmen zu können, erleichtert es die gewünschte Qualität zu erzielen und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
4. Implementierung von 420+
Das Regulierungsmodell des Gesetzgebers in Deutschland für die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist sehr umfangreich. Ein zentrales Anliegen dabei ist die Sicherstellung, dass das konsumierte Cannabis aus einer kontrollierten Umgebung stammt. Zu diesem Zweck haben wir eine Compliance-Software entwickelt, die speziell auf die rechtlichen Anforderungen dieses Modells zugeschnitten ist. Unsere Software 420+ berücksichtigt alle entscheidenden Elemente:
Datenschutz:
Datenschutz steht für uns an höchster Stelle und zieht sich durch alle entwickelten Bereiche. Wir verwenden eine symmetrische Verschlüsselung zur Pseudonymisierung der Mitgliederdaten, um zu gewährleisten, dass diese Informationen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Jeder Schritt innerhalb unserer Software wird in einem Logfile dokumentiert, um die Einhaltung der Vorschriften zu garantieren und erforderlichenfalls gegenüber den Überwachungsbehörden einen entsprechenden Nachweis erbringen zu können.
Warenwirtschaftssystem:
Eine besondere Funktion unserer Software ist das Track & Trace System zur Überwachung der Kultivierung- und der Weitergabe des Cannabis. Bei jeder Weitergabe von Cannabis wird eine neutrale Verpackung mit einem QR-Code versehen, der in Kombination mit unserer App nachweist, dass der Inhalt legal erworben wurde. Diese Funktion ist außerdem wichtig für die jährliche Meldung an die Behörden, da Produktions- und Weitergabemenge übermittelt werden müssen.
Rechtsicherheit:
Wir arbeiten mit auf die Cannabisbranche spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Diese sichern unser Mitgliederverwaltungssystem rechtlich ab und unterstützen bei der Erstellung von Satzungen, Beitragsordnungen, Verträgen, Formularen und der Antragstellung für die Anbaulizenz usw.
Im Falle von individuellen Beratungsbedarf erhältst du über unsere Partner zuverlässige Rechtsberatung zu vergünstigten Konditionen.
Community-Aufbau:
Mitglieder und Interessenten können über die App – unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Werbevorgaben – bereits gegründete bzw. im Aufbau befindliche Anbauvereinigungen recherchieren, deren Social Feed folgen, grundlegende Informationen etwa über Mietgliederzahl oder den Anbau (z.B. Sorte, Indoor/Outdoor) einsehen und Beitrittsanfragen stellen / sich auf Reservierungslisten für eine Mitgliedschaft setzen lassen.
Digitales Zahlungssystem:
Des Weiteren bieten wir ein Inhouse-Payment innerhalb unserer App an, um einen sicheren und bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Die Abbuchungen des festgesetzten Mitgliedsbeitrags können über die App automatisiert werden.
Warum solltet ihr 420+ nutzen?
Wir setzen auf Transparenz. Der Schutz der Konsumenten steht an oberster Stelle. Jedoch ist es ebenso wichtig, dass die Club-Betreiber mit vertretbaren Aufwand die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen nachweisen können. Unsere Software bietet deshalb eine umfassende Lösung zur Vereinfachung der administrativen Prozesse und baut auf einem transparenten Kostenmodell auf. Dadurch wollen wir Anbauvereinigungen ermöglichen, sich auch auf die sozialen Aspekte einer Anbauvereinigung konzentrieren zu können.
Darüber hinaus werden die registrierten Cannabis Social Clubs die Möglichkeit haben, sich in unserer App listen zu lassen, um von Interessenten gefunden zu werden. Da Social Clubs mit Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen strengen Werbeverboten unterliegen werden, dürften solche Listen künftig eine der wenigen Möglichkeiten darstellen, um Reichweite zu generieren.
Unsere Lösung bietet letzten Endes nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine erhebliche Arbeitserleichterung. Schließlich reduzieren wir den notwendigen Arbeitsaufwand für Verwaltung und Organisation auf ein Minimum und ermöglichen euch eine langfristige Kostenersparnis.